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ETH-Einführungsseminar für neu gewählte Mitglieder des Bundesparlaments 2024

ETH und Bundesparlament

Die ETH Zürich führte Anfang Februar 2024 ein speziell für die neu gewählten Mitglieder des Schweizer Bundesparlaments konzipiertes Seminar durch. Dieser bisher als «Gerzensee-Seminar» bekannte Anlass fand nach 2015 und 2020 wurde nun zum dritten Mal von der Swiss School of Public Governance organisiert – diesmal im Schloss Hünigen in Konolfingen. Weitere Informationen zu den Eckdaten und zum Programm finden Sie im Faltblatt (Downloadauf Deutsch (PDF, 1.2 MB), Downloaden français (PDF, 1.2 MB), Downloadin italiano (PDF, 1.2 MB)).

Das zweitägige Seminar hatte zum Ziel, die Neugewählten durch die Vermittlung von Hintergrundwissen zu zentralen Politikbereichen bei ihrer Arbeit im Parlament zu unterstützen. Dazu gab es insgesamt zwölf Referate von renommierten Professorinnen und Professoren verschiedener Schweizer Hochschulen, in welchen wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt wurden. Das Programm wurde ergänzt durch einen Erfahrungsaustausch mit ehemaligen Parlamentsmitgliedern verschiedener Fraktionen. Zudem bot das Seminar eine Plattform für einen parteiübergreifenden Austausch.

Lesen Sie dazu den Beitrag auf ETH News zum disjährigen Seminar.

ETH Einführungsseminar

Das Seminar beinhaltete die folgenden Referate, deren Schlüsselerkenntnisse hier kurz zusammengefasst werden, sowie einen Austausch mit ehemaligen Parlamentsmitgliedern. 

1. Tag
 

  • Drei Kernaspekte des Dialogs von Wissenschaft mit der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft (vgl. auch den interaktiven Geschäftsbericht der ETH Zürich: https://ethz.ch/de/die-eth-zuerich/portraet/geschaeftsbericht-2022.html)
    • Klassische Wissenschaftskommunikation und Outreach: Forschende als Teil des Dialogs mit der Gesellschaft
    • Wissenschaftliche Politikberatung („Science for policy“): Einbringen evidenzbasierter Expertise in allen relevanten Politikbereichen (z.B. durch Arbeit in Gremien, Verfassen von Studien)
    • Hochschulpolitik („Policy for science“): Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Wissenschaft im Allgemeinen und die Hochschulen im Speziellen
  • Die Politik und die Wissenschaft interagieren auf unterschiedliche Arten und es eine klare Rollenaufteilung ist wichtig: Aus wissenschaftlicher Evidenz allein folgt nie eine klare Handlungsanleitung. Die Verantwortung, zu entscheiden, obliegt der Politik.
  • Einbezug der Wissenschaft ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung (BR, 8.12.2023): Um im Krisenfall rasch ein funktionsfähiges Ad hoc-Beratungsgremium bilden zu können, ist ein Konzept (inkl. Verhaltenskodex) erarbeitet worden, und es sollen vorausschauend gezielt ausgewählte thematische Cluster mit einer langfristigen Perspektive ausgebaut werden (drei Bereiche: Künstliche Intelligenz, Öffentliche Gesundheit, Geopolitik).
    → Es braucht nicht nur in Krisenzeiten eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Politik und Verwaltung (klare Rollenverteilung; kein Kompetenzgerangel).
  • Demokratie ist ein nach festgelegten Regeln ablaufendes Verfahren, das Zeit benötigt („Demokratie ist anstrengend“) → Demokraten müssen im Verfahren, nicht aber in der Sache einig sein.
    • Demokratie – Beispiele für Betriebsunfälle: Wiederentdeckung der parlamentarischen Initiative (1964), Nichtansetzung eines zustande gekommenen Referendums (1975)
  • Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik: Der Beizug von Sachverständigen/Sachkundigen/Expert:innen zu parlamentarischen Sitzungen oder Bundesratssitzungen ist gesetzlich vorgesehen, wird in der Praxis jedoch kaum je praktiziert.
  • Umgang der Politik mit der Bundesverfassung: Im Schweizer Modell haben die Bundesversammlung (Art. 190 BV) und der BR (Art. 189 BV) bedeutende, letztinstanzliche Kompetenzen, wobei keine gerichtliche Prüfung besteht. 
    • Politiker müssen deshalb Rechtsentscheide fällen, z.B. die Verfassungskonformität der Behördenvorlagen sicherstellen, die Gültigkeit von Initiativen prüfen oder auf rechtswidrige Vorstösse nicht eintreten.
  • Grundlage der Politik ist die Aufrechterhaltung der Institutionen durch Einhaltung der Verfahren beziehungsweise der Normativität der Rechtsnormen aller Stufen.
  • Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz (2022) beträgt 26%. 
    • Die Zuwanderung in die Schweiz wird aufgrund ihres starken Arbeitsmarktes, globaler ökonomischer Ungleichheiten und anhaltenden Konflikten im Ausland auch in den nächsten Jahren hoch sein.
  • Empirische Befunde zu den Effekten der Zuwanderung: Mit der Personenfreizügigkeit ist in der Grenzregion der Ausländeranteil (Grenzgänger:innen + Zuwanderung) um 10 Prozentpunkte gestiegen. Dies hatte in den Grenzregionen folgende Konsequenzen:
    • Konsequenz 1: keine negativen Effekte auf Löhne und Beschäftigung
    • Konsequenz 2: positive Effekte auf die Grösse, Gründungen, Produktivität und Innovation von Firmen
    • Konsequenz 3: Anstieg des Stimmenanteils für „migrationskritische” Parteien (SVP, LdT, etc.) um bis zu 6 Prozentpunkt
      → Typischerweise sind die politischen Konsequenzen der Zuwanderung ungleich grösser als die ökonomischen. Diese Konsequenzen können sich aber indirekt ökonomisch auswirken (z.B. Brexit).
  • Handlungsspielräume zur Steuerung der Zuwanderung: Zumindest kurzfristig sind diese Handlungsspielräume beschränkt. Umso wichtiger ist eine evidenzbasierte Integrationspolitik zum Wohl der Schweizer und der ausländischen Wohnbevölkerung.
  • Innovation in der Schweizer Integrationspolitik durch einen neuen Verteilschlüssels zur Verbesserung der Erwerbsintegration von Geflüchteten
    • Für die Zuteilung der Geflüchteten zu einem Standort wurde anstelle des Zufallsprinzips ein Algorithmus zur Maximierung der Erwerbswahrscheinlichkeit entwickelt. Das Ziel sind dabei Synergien zwischen geographischem Standort (Aufnahmekantone) und individuellen Charakteristika (Sprache, Herkunft, Alter) zur Erhöhung der Erwerbsintegration.
    • Integration des Algorithmus in den bestehenden Asylprozess des Staatssekretariats für Migration als Pilotprojekt bis 2024 (erste Ergebnisse in 2026)
  • Öffentliche Finanzen sind zu 2/3 eine Frage der Politik und nur zu 1/3 eine Frage der Technik.
  • Wichtige Finanzierungsgrundsätze prägen das Zusammenspiel der Akteure: Gesetzmässigkeit, Vorsicht, Verständlichkeit, Zuverlässigkeit.
  • Rolle des Bundesparlaments bei der Budgetsteuerung:
    • Keine direkte Kontrolle des Volkes über das Budget oder die Rechnung
    • Eingeschränkter Handlungsspielraum des Parlaments im Rahmen der Ausarbeitung des Budgets: Schuldenbremse (Art. 126 BV), gebundene Ausgaben (rund 2/3) vs. ungebundene Ausgaben (rund 1/3, v.a. Bildung, Forschung, Armee, Landwirtschaft, Entwicklungshilfe, Umwelt, Kultur)
  • Schlussfolgerungen zur Finanzpolitik:
    • Finanzpolitik ist echte öffentliche Politik: ohne gesunde Finanzen gibt es keine Interventionsmöglichkeiten für den Staat (langfristig).
    • Finanzen müssen das ganze Jahr im Fokus stehen (nicht nur bei parlamentarischen Debatten und Budgetabstimmungen).
    • Immer daran denken: «Es gibt keine öffentlichen Gelder, es gibt nur das Geld der Steuerzahler»
       
  • Grundprinzipien aus der Volkswirtschaftslehre
    • Märkte sorgen meistens für eine effiziente Allokation von knappen Ressourcen. Auch durch (internationalen) Handel kann es allen besser gehen.
    • Angebotsseitige Entwicklungen bestimmen das langfristige Wachstum; kurzfristige Schwankungen sind oft nachfrageseitig bestimmt.
    • Aufgaben des Staates sind unter anderem: Setzen von Rahmenbedingungen für die Funktionsfähigkeit der Märkte; Beseitigung von Marktversagen; Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit
  • Schweizer Wirtschaftsstruktur (2022): Finanz- & untern. Dienstleistungen (26.4%); Handel, Gastgewerbe & Verkehr (25.8%); Öffentliche % private Dienstleistungen (21.6%); Produzierendes Gewerbe (20.7%); Baugewerbe (4.8%); Landwirtschaft (0.6%)
  • Erfolgsfaktoren der Schweizer Wirtschaft:
    • Stabile(re) Wirtschaftspolitik (gibt Planungssicherheit)
    • Flexible(re) Märkte (u.a. offene(re) Märkte, duales Bildungssystem, Personenfreizügigkeit)
    • Arbeitskräftemangel stellt ein Produktionshemmnis für die Schweiz dar.
  • Problemanalyse
    • Das Problem ist der menschenverursachte Treibhauseffekt (ca. +1.1°C auf globalem Niveau im letzten Jahrzehnt gegenüber der vorindustriellen Zeit; in der Schweiz beträgt die Erwärmung sogar ca. +2.5°C).
    • Es gibt einen Konsens der Wissenschaftler bezüglich des Einflusses der Treibhausgasemissionen (siehe Berichte des Weltklimarats/IPCC, externe Seitewww.ipcc.ch).
    • Empirische Evidenz, dass der menschenverursachte Klimawandel Auswirkungen auf Klimaextreme in allen Regionen der Welt hat.
  • Die Klimakrise ist eine Energiekrise → Dekarbonisierung (3/4 vom Problem ist Erdöl).
    • Es gibt ein grosses Potential zur Reduktion der CO2-Emissionen durch die Implementierung von erneuerbaren Energien: Ausserdem könnten wir damit sogar Geld sparen!
  • Es lohnt sich, die globale Erwärmung auf +1.5°C zu begrenzen, auch für die Schweiz; 193 Länder (darunter auch die Schweiz) haben sich dazu verpflichtet.
    • Eine Begrenzung auf +1.5°C gegenüber +2.0°C könnte eine Zunahme der Temperaturextreme, intensivere Niederschläge, mehr Trockenheitsrisiko und irreversible Schäden vermeiden.
    • Irreversible Schäden können vermieden werden, darunter auch in der Schweiz. Ausserdem: Die Schweiz ist keine Insel; Schäden in anderen Ländern betreffen auch uns, z.B. Dürren und damit verbundene mögliche Konflikte im Mittelmeerraum.
  • Konsequenzen: Eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf +1.5°C erfordert grundlegende Veränderungen in unserer Gesellschaft: Es ist nicht einfach, aber aus physikalischer Sicht noch möglich.
     
  • Die Schweiz ist Innovationschampion (seit 5 Jahren Nr. 1 im Global Innovation Index).
    • Dynamische Entwicklung der Schweizer Startups gemessen am investierten Wagniskapital (steiles Wachstum bis zum Rekordjahr 2022)
    • Hohe Überlebensrate der 583 registrierten ETH-Spin-offs (85%), fast alle davon haben ihren Hauptsitz in der Schweiz.
  • Bildungs- und Hochschullandschaft Schweiz:
    • 6 von 10 Studierenden in der Schweiz an einer weltweiten Top-200-Universität eingeschrieben
    • Bekenntnis zum dualen Bildungssystem
    • 3,2% des BIP in F&E, wobei 2/3 durch Privatwirtschaft
  • Drei Pfeiler für erfolgreiche Schweizer Hochschulen: günstige Rahmenbedingungen bezüglich Governance & Autonomie, internationale Offenheit, stabile & langfristig berechenbare Finanzierung
    • Bund als Eigner der sechs Institutionen des ETH-Bereichs ist für deren Finanzierung zuständig (BV Art. 63a)
    • Überdurchschnittlich starkes Studierendenwachstum an den beiden ETHs in den letzten zehn Jahren; starker Anstieg der Drittmittel
    • Grosse gesellschaftliche Herausforderungen, beispielsweise bezüglich Energieversorgung oder Cybersecurity

→ Bildung/Forschung sind zentrale Rohstoffe der Schweiz und eine wichtige Wertschöpfungsquelle für das Land. Der BFI-Komplex sollte im gegenwärtigen Spar-/Budget-Verteilkampf nicht untergehen.

 

 

 

2. Tag

  • Aussenpolitik ist dasjenige Verhalten, mit dem die im souveränen Nationalstaat organisierte Gesellschaft ihre Interessen gegenüber ihrer internationalen Umwelt wahrnimmt und durchsetzt.
    • Aussenpolitik ist grundsätzlich Interessenpolitik (und immer auch Machtpolitik).
  • Aussenpolitische Ziele der Schweiz (Art. 54 BV): Unabhängigkeit und Wohlfahrt der Schweiz; Linderung von Not und Armut in der Welt; Menschenrechte und Förderung der Demokratie; Friedliches Zusammenleben der Völker; Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
    → Wichtig ist eine kohärente Aussenpolitik, bei der sich die einzelnen eingesetzten Mittel nicht im gleichen oder in anderen Politikbereichen unterminieren oder ihrer Wirkung berauben.
  • Neutralität ist ein Instrument (und nicht Ziel) der Schweizer Aussenpolitik. Es gibt verschiedene Rollenverständnisse von Neutralität (auch: Eigen- und Fremderwartung).
  • Europapolitik: Neuregelung des Verhältnisses der Schweiz mit der EU ist für die Regierung (BR) ein „Zwei-Ebenen-Spiel“, in welchem sowohl die Ebene der internationalen Verhandlungen als auch die Ebene des innerstaatlichen Politikprozesses für eine erfolgreiche (innerstaatliche) Ratifizierung abgeglichen werden müssen.
  • Knacknüsse der Europapolitik:
    • Die Schweiz war immer mehr am Gemeinsamen Markt interessiert als an der politischen Union.
    • Supranationale Entscheide vertragen sich schlecht mit der direkten Demokratie, aber man kann nicht autonom entscheiden ohne diskriminiert zu werden („autonomer Nachvollzug“).
  • Weltpolitik im Übergang: Das Ende vom «Ende der Geschichte» bedeutet ein Zurück zu einer konfrontativen Sicherheitsordnung (Europa ist nicht mehr im Frieden; Russland ist nicht mehr Partner; Strategische Rivalität China – USA; Alternative Wert- und Ordnungsvorstellungen).
  • Neue strategische Lage in Europa: Europas improvisierte Rückkehr zur Verteidigungspolitik; Europäische Handlungsfähigkeit ([Un-]Einigkeit); Instabilität im Süden Europas bleibt eine Herausforderung
  • Schweizerische Sicherheitspolitik (SIPOL) an der Schnittstelle zwischen Aussenpolitik, Verteidigung und innere Sicherheit:
    • SIPOL Konzept als Querschnitts- und Verbundaufgabe mit Fokus auf aktuelle Bedrohungen
    • Kohärenz in der Politikformulierung und Kooperation in der Umsetzung (Armee, Justiz/Polizei, Aussenpolitik)
  • Aktuelle Herausforderungen für die Schweizer Sicherheitspolitik:
    • Rückkehr der Verteidigungspolitik in die Schweizer Sicherheitspolitik (langfristige Fähigkeitsplanung auf die Verteidigung; zeitlich und räumlich erweitertes Verständnis von Verteidigung; Einbettung der Armee in eine sicherheitspolitische Gesamtstrategie; Zunehmende Bedeutung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperation)
    • Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik (Fester Bestandteil der politischen Identität der Schweiz, aber unterschiedliche Neutralitätsverständnisse; abnehmende Bedeutung der Neutralität als Mittel der Sicherheitspolitik)
    • Reform der sicherheitspolitischen Führung und der Krisenorganisation (Schaffen neuer Verwaltungseinheiten im VBS [z.B. Bundesamt für Cybersicherheit]; Reform des Stabs Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SiA) und der Krisenorganisation des Bundes)
       
  • Wichtigstes Grundprinzip des Schweizer Privatrechts (ZGB, inkl. OR) ist die Privatautonomie.
    • Ausnahme: die Privatautonomie ist eingeschränkt in Bereichen des «sozialen Privatrechts» (Arbeits- und Mietrecht) wo zwingende Rechtsnormen bestehen.
  • Herausforderungen der künstlichen Intelligenz (KI) für das Privatrecht
    • KI ist grundsätzlich nicht die erste neue Technologie, bei der sich die Frage stellt, inwiefern sie neue Risiken schafft, die mit unseren derzeitigen Regularien nicht angemessen behandelt werden können (die gleichen Fragen stellten sich z.B. mit der Bio-/Gentechnologie oder der Nukleartechnologie).
    • Es stellen sich vor allem komplexe Haftungsprobleme (Hersteller- und Betreiberhaftung, wobei v.a. die Betreiberhaftung bei KI heikel ist), aber auch Datenschutz- und Urheberfragen.
    • KI-Systeme sind lernfähig und vernetzt. Dadurch kann ein Mangel an Transparenz entstehen (eingeschränkte ex-ante-Erklärbarkeit, eingeschränkte ex-post-Nachvollziehbarkeit, Zurechnung und Beweis der Haftung schwierig), weshalb Algorithmen erklärbar gemacht werden sollen, z.B. durch Transparenzanforderungen („AI Act“ 2021 und DSGVO).
  • Die EU hat bereits umfassende Vorschriften für KI erlassen („AI Act“) bzw. arbeitet derzeit eine Umsetzungsverordnung aus (voraussichtliches Inkrafttreten Mai 2024).
    → Dies wird erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben, die KI-Systeme anbieten oder nutzen, selbst wenn sie nicht in der EU ansässig sind.
  • Der Bundesrat lässt zurzeit Regulierungsansätze für KI prüfen.
    → Für die Schweiz stellt sich die Grundsatzfrage: horizontale AI-Regulierung (wie EU) oder vertikale AI-Regulierungen (branchenweise Lösungen) anstreben?
    → Wichtig, dass (neue) gesetzliche AI-Regelungen die Innovationsfähigkeit nicht ersticken
  • In der COVID-19-Pandemie dauerte es Monate, bis gegenseitiges Verständnis und eine vertrauensvolle Beziehung Wissenschaft – Politik – Behörden entstanden sind, welche konstruktive Zusammenarbeit ermöglichten.
    → Anfangsschwierigkeiten in der wissenschaftlichen Politikberatung während der Pandemie hatten v.a. mit unklaren Rollen zu tun.
  •  Rollenverteilung:
    • Die Wissenschaft liefert Fakten, stellt Hypothesen auf und ordnet Wahrscheinlichkeiten zu. Die Wissenschaft hat keine Antworten darauf, was zu tun ist (z.B. kontinuierliche Erhebung von belastbaren Daten im Bereich der Gesundheitspolitik wie ständiges Abwasser-Monitoring).
    • Die Rolle der Politik ist es zwischen verschiedenen politischen Optionen zu entscheiden, die alle mit Unsicherheiten verbunden sein können. Dabei werden sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch die gesellschaftlichen Normen und Werte betrachtet.
  • Um Vertrauen und Glaubwürdigkeit von Seiten der Gesellschaft, Medien und Wissenschaft zu erlangen, muss wissenschaftliche «Honest Broker»-Beratung unabhängig sein. Ihre Rolle ist es, …
    • sicherzustellen, dass Lobbyarbeit jederzeit vermieden wird und keine Interessenskonflikte entstehen,
    • keine persönlichen Meinungen zu äussern, und
    • Optionen mit Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten aufzuzeigen; hier gilt es umfassend, das heisst sehr breit und interdisziplinär zu arbeiten.
  • „Lessons learned“: Der Bundesrat hat kürzlich einen Umsetzungsvorschlag für den zukünftigen Einbezug wissenschaftlicher Ad-hoc Beratunsgremien in Krisen gutgeheissen (siehe externe Seitehttps://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99270.html)
    • Enge Zusammenarbeit mit Wissenschaftsorganisationen
    • Verhaltenskodex für Wissenschaftler:innen in Zusammenarbeit mit (Bundes-)Behörden sowie der Politik
    • Thematische Cluster zur Vorbereitung von Krisen (COVID-19 Gremium wird in Cluster „Öffentliche Gesundheit“ überführt)
  • Transportsysteme fördern soziales und wirtschaftliches Wachstum
    • Hauptziele der Mobilität und Zugänglichkeit
    • Aber auch Kosten (finanziell/zeitlich, Flächenbedarf, Umweltbelastung) und negative externe Effekt (z.B. Verschmutzung)
  • Schweizer Verkehrsinfrastruktur
    • Belegt rund 800 km2 (2% des Schweizer Territoriums)
    • Öffentlicher Verkehr wird untergenutzt (bspw. SBB im Jahre 2022: 24% Auslastungsrate) → Verständnis der Bedürfnisse der Reisenden ist entscheidend
  • Herausforderungen der Mobilität: öffentlicher Dienst oder kommerzielles Produkt? → Wer soll für negative externe Effekt von Transportsystemen bezahlen?
    • Beispiel Staugebühr: Verkehrsimplikationen der Tarifierung in Städten (Bsp. Stockholm): sofortige Auswirkung von flexiblem und moderatem „Road Pricing“ mit den Kriterien der Fairness und Gerechtigkeit
  • Warum sind technologische Fortschritte im Transportwesen nicht vergleichbar mit denen in der Computer- oder Telekommunikationstechnik?
    • Technologie allein reicht nicht aus, sondern Verkehrsnachfrage ist v.a. von menschlichem Verhalten abhängig (Berücksichtigung von Bedürfnissen, Einschränkungen und Vorlieben) → Forschungsthema: Darstellung der Komplexität der Verkehrsnachfrage, Design mit Fokus aus menschliches Verhalten
      Nützlichkeit von mathematischer Modellierung des Verkehrsverhaltens, z.B. Verhaltensmodelle, Angebotsoptimierungen, Wechselwirkungen mit der Raumplanung (externe Seitesiehe https://www.epfl.ch/labs/transp-or/)
       
  • Marco Romano (TI), Die Mitte
  • Christa Markwalder (BE), FDP
  • Isabelle Chevalley (VD), GLP
  • Regula Rytz (BE), Grüne
  • Paul Rechsteiner (SG), SP
  • Peter Keller (NW), SVP
     
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